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JA zur kantonalen Elternzeit

Die Initia­tive für eine kan­to­nale Eltern­zeit ver­langt, dass im Kan­ton Bern eine 24-wöchige, bezahlte Eltern­zeit ein­ge­führt wird. Diese soll zusätz­lich zum beste­hen­den Mutterschafts- und Vater­schafts­ur­laub gel­ten. Je sechs Wochen der Eltern­zeit sol­len für jeden Eltern­teil reser­viert sein. Die rest­li­chen zwölf Wochen kön­nen die Eltern frei unter sich auf­tei­len. Bezie­hen kön­nen sie die Eltern­zeit ab Geburt des­Kin­des bis zum Ein­tritt in den Kin­der­gar­ten.

«Im Hause muss begin­nen, was leuch­ten soll im Vater­land.» Zuge­ge­ben, die Spra­che von Jere­mias Gott­helf ist nicht mehr zeit­ge­mäss. Seine Idee könnte aber kaum aktu­el­ler sein.

Die posi­ti­ven Aus­wir­kun­gen einer Eltern­zeit sind unbe­strit­ten. Sie stärkt die Vater-Kind-Beziehung und führt zu einem grös­se­ren fami­liä­ren Enga­ge­ment der Väter. Müt­ter stil­len län­ger und sind psy­chisch gesün­der. Das wie­derum stärkt die Kin­der. Nicht von unge­fähr steht im Par­tei­pro­gramm der EVP des Kan­tons Bern die For­de­rung «Mit einer Eltern­zeit Fami­lien von Anfang an stär­ken».

Die Eltern­zeit nützt nicht nur der Fami­lie, son­dern auch Unter­neh­men. Die Erwerbs­tä­tig­keit der Müt­ter steigt, was den Fach­kräf­te­man­gel ver­rin­gert. Zudem sinkt die Fluk­tua­tion und damit die Per­so­nal­kos­ten. Dank einer kan­to­na­len Eltern­zeit pro­fi­tie­ren davon nicht nur Gross­kon­zerne, son­dern auch Klein- und Mit­tel­be­triebe.

Für den Kan­ton bringt die kan­to­nale Eltern­zeit nicht nur Kos­ten, son­dern zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men und weni­ger Aus­ga­ben für fami­li­en­ex­terne Kin­der­be­treu­ung. Sagen wir am 18. Juni «JA» zur kan­to­na­len Eltern­zeit, damit im Kan­ton Bern beginnt, was leuch­ten soll in der gan­zen Schweiz!

Simone Leu­en­ber­ger, Gross­rä­tin EVP